Was kostet der Kurs? 

Die Kursgebühren (einschließlich aller Kursunterlagen) betragen:

1.200,-- Euro für den 4 plus 2-Kurs (inkl. 2-wöchiger Klausurenkurs)

1.100,-- Euro für den 6-wöchigen Kurs

   700,-- Euro für den 4-wöchigen Kurs

   295,-- Euro für den 2-wöchigen Klausurenkurs (für TN, die nicht an einem unserer Intensivkurse teilgenommen haben)

 
Dies entspricht einem Preis von  ca. 3,50 Euro pro U-Stunde!
Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich. Hinweise dazu unter " Oft gestellte Fragen "

Die Kursunterlagen* umfassen: 

  • das institutseigene Kursbuch
  • 3 CDs mit dem Cicero-Vokabular 
  • das Begleitheft "Lateinwortschatz Aktiv"
  • ein Compendium der lat. Grammatik v. H. Baumgarten
  •  Hintergrundwissen "et cetera" von C. Kaßner
  • lateinische Satzlehre und Formentabellen von Dr. Karl-H. v. Rothenburg
  • ein exklusiv für unser Institut erstelltes Vokabeltraining-Programm auf CD

 

* nicht für den 2-wöchigen Klausurenkurs

 

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 250,-- Euro für den 6-wöchigen und den 4 plus 2-Kurs Kurs bzw. 220,-- Euro für den 4-wöchigen Kurs fällig.

Nach erfolgter Anzahlung schicken wir einen Teil der Kursunterlagen (Startpaket) zu.

Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu zahlen.


Erfahrungsgemäß verlängert die Teilnahme an studienbegleitenden Kursen der Universität Dein Studium um bis zu 1,5 Jahre!
Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, insbesondere auch der mögliche Wegfall der BAFÖG-Gelder und anfallende Studiengebühren bei Überschreiten der Regelstudienzeit,  betragen ein Vielfaches unserer Kursgebühren!

 

Neu!! Bis zu 500,-- Euro bei unseren Kursgebühren sparen!!

Zukünftige Kurseilnehmer, die ihren 1. Wohnsitz in NRW haben und neben ihrem Studium in einem Betrieb mit max. 250 Arbeitnehmern entweder als

  • Lohn- oder Gehaltsempfänger
  • als geringfügig Beschäftigte (400,--Euro-Job)
  • als Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elterrnzeit
  • als mithelfende Familienangehörige

tätig sind, können möglicherweise einen Zuschuss von 50% zu unseren Kursgebühren (max. 500,-- Euro) beantragen.

Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (z.B. studentische Hilfskräfte) sind nicht anspruchsberechtigt.

Der Antrag muss vor der Anmeldung bzw. Buchung eines unserer Kurse gestellt werden!

Alle Informationen zu dieser Fördermöglichkeit erhältst Du unter www.bildungsscheck-nrw.de