Oft gestellte Fragen
Frage: Wird das Zeugnis über die bestandene Latinumprüfung auch an anderen
Universitäten und in anderen Bundesländern anerkannt?
Antwort: Das Zeugnis wird in ganz Deutschland anerkannt. Für die Anerkennung in Österreich und der Schweiz bitte bei der zuständigen Universität nachfragen!
Frage: Wie oft kann ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?
Antwort: Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Auf Antrag kann einer zweiten Wiederholung stattgegeben werden.
In wenigen Bundesländern kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
Frage: Ich benötige für meine Studienfächer lediglich den Nachweis von
Lateinkenntnissen, die dem Latinum entsprechen und nicht die staatliche
Prüfung. Wird dieser Nachweis von meiner Universität anerkannt?
Antwort: Unser Nachweis wird in der Regel anerkannt. Zur Sicherheit bitte bei der Fakultät, beim Prüfungsamt oder im Institut nachfragen!
Frage: Ist bei der Kursgebühr eine Ratenzahlung möglich?
Antwort: Nach Absprache ist eine Ratenzahlung in 3 gleichen Raten möglich. Nach erfolgter Anzahlung ist die 1. Rate bis Kursbeginn fällig, die 2. Rate bis Kursende, die 3. Rate bis spätestens 4 Wochen nach Kursende. Mit der letzen Rate ist eine Verwaltungsgebühr von 10,--Euro fällig.
Frage: Kann ich schon vor Beginn meines Studiums an einem der Kurse teilnehmen?
Antwort: Für die Teilnahme an der staatlichen Prüfung musst Du neben einer beglaubigten Kopie Deines Abiturzeugnisses auch eine gültige Immatrikulationsbescheinigung bzw. die Zusage für einen Studienplatz einer Universität vorweisen.
Die Immatrikulationsbescheinigung muß allerdings in NRW bereits mit den Anmeldeunterlagen eingereicht werden. Da dies für die Prüfungen im Sommer bereits bis zum 15.7. erfolgen muß, können sich Abiturienten erst zu den Prüfungen im Frühjahr anmelden.
Der Erwerb des Latinums vor Beginn des Studiums ist natürlich unbedingt zu empfehlen. So kannst Du völlig unbelastet Dein Grundstudium absolvieren, ohne Dich dem ungeheuren Druck auszusetzen, bis zur Zwischenprüfung das Latinum nachzuweisen.