Wo und wann wird geprüft?
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Kurse müssen sich bei der für sie zuständigen Bezirksregierung, ihrem zuständigen Oberschulamt oder ihrer zuständigen Schulbehörde ihres Bundeslandes zur staatlichen Erweiterungsprüfung anmelden. Zuständig für die Anmeldung und die Zulassung zur Prüfung ist diejenige Behörde des Bundeslandes, in dem Du Deinen 1. Wohnsitz hast oder in dem Du Deinen Studienort hast.
Beispiel I: 1. Wohnsitz Bochum Studienort Köln
Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg oder die Bezirksregierung Köln
Beispiel II 1. Wohnsitz Dresden Studienort Leipzig
Zuständig ist die Bezirksregierung Dresden oder die Bezirksregierung Leipzig
Unser Service
Wir stellen die Anmeldeunterlagen der einzelnen Bezirksregierungen bzw. Oberschulämter zur Verfügung und sind beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Desweiteren informieren wir rechtzeitig über die jeweiligen Prüfungstermine der schriftl. und mündl. Prüfungen sowie über die möglichen Prüfungsautoren (Cicero, Sallust, Livius u.a.) bei den zuständigen Prüfungskommissionen.
Anmeldeschluß ist in der Regel der 15.Januar für die Prüfungen im Frühjahr und der 15. Juli für die Prüfungen im Sommer.
In Berlin: 1. März bzw. 1. September
In Hessen und Rheinland-Pfalz: 15.2. bzw. 15.8.